Grundsätze unserer Berufsausübung
leiten sich von den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Unternehmensberatung (BDU) ab.
Dazu haben wir uns verpflichtet:
1. Fachliche Kompetenz
Wir übernehmen nur solche Aufträge,
für deren Bearbeitung wir die erforderlichen Fähigkeiten und
Erfahrungen mitbringen.
2. Seriosität und Effektivität
Wir empfehlen unsere Dienste nur dann, wenn sie
für den Klienten Vorteile bringen.
3. Objektivität, Neutralität
und Eigenverantwortlichkeit
Jeder UFM - Berater ist grundsätzlich eigenverantwortlich.
Er ist unvoreingenommen, objektiv und duldet keine Einschränkungen
durch die Erwartungen Dritter. Wir sprechen Unangenehmes aus und erstellen
keine Gefälligkeitsgutachten.
4. Vertraulichkeit
UFM-Berater behandeln alle internen Vorgänge
und Informationen des Auftraggebers streng vertraulich.
Wir geben Referenzen nur im Einvernehmen mit den genannten Klientenadressen.
5. Abwerbung
UFM-Berater bieten Mitarbeitern ihrer Auftraggeber
weder direkt noch indirekt Positionen bei sich oder bei anderen Auftraggebern
an.
6. Fairer Wettbewerb
UFM-Berater erbringen mit Ausnahme von Orientierungsgesprächen
und der Erstellung von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen,
noch bieten sie Leistungen zur Probe an.
UFM-Berater achten das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzeptionen
und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material nur
mit Quellenangabe.
7. Angemessene Preisbildung
UFM-Honorare sind angemessen, eindeutig und klar
vor Beginn der Beratung abgestimmt. Wir rechnen sowohl nach Stunden-/
und Tagessätzen, als auch nach Festpreisen ab. Unbedingte Voraussetzungen
eines maßgeschneiderten Festpreisangebotes ist die Erarbeitung
einer honorarpflichtigen Potential-Analyse, die den Arbeitsumfang und
den Schwierigkeitsgrad des Projektes erkennen lässt. Damit bleiben
die Kosten eines Projektes für sie kalkulierbar.